KiWo 2024 – AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) KiWo 2024

  1. Verbindlichkeit: Die Online-Anmeldung zur KiWo ist verbindlich und verpflichtet zur Teilnahme, sie muss im Einverständnis der Eltern oder einem Elternteil erfolgen.
  2. Nach der Online-Anmeldung erfolgt eine Bestätigung per Mail.
  3. Bezahlung: Der Teilnehmerbetrag von CHF 20 wird im Voraus (per QR-Rechnung oder TWINT) oder spätestens am Starttag der KiWo zu Beginn direkt der Projektleitperson bezahlt. (Ausnahmen: Projektgruppe „Klettern“ CHF 60 und Projektgruppen „Tierfreunde“ und „Solarspiele bauen“ CHF 30)
  4. Platzangebot: Wir haben z.T. ein beschränktes Platzangebot, darum entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen über die Teilnahme. Bei gewissen Projektgruppen können Kinder, welche noch nie daran teilgenommen haben, bevorzugt werden.
  5. Offizieller Anmeldeschluss ist der 2. April 2024.
  6. Anmeldung nur an einzelnen Tagen: Von unserem Konzept der KiWo ist uns grundsätzlich wichtig, dass Kinder sich in einer gewählten Projektgruppe für alle vier Nachmittage anmelden. Sollte dies aber aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein, ist das Kind herzlich willkommen, auch nur an einzelnen Tagen teilzunehmen. Der Teilnehmerbetrag für einen Einzeltag beträgt CHF 5 (Ausnahmen: Projektgruppe „Klettern“ CHF 15 und Projektgruppen „Tierfreunde“ und „Solarspiele bauen“ CHF 7.50). Dieser ist im Voraus (per QR-Rechnung oder TWINT) oder spätestens zu Beginn des Nachmittages der Projektleitperson zu bezahlen.
  7. Absage einer Projektgruppe: Wird bei einer Projektgruppe die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir eine Woche vor der KiWo absagen. In einem solchen Fall garantieren wir einen Platz in einer anderen Projektgruppe.
  8. Fotografien: Für eigene Werbezwecke machen wir während der Woche Filmaufnahmen und Fotos. Wer nicht fotografiert werden will bzw. seine Fotos nicht veröffentlicht haben will, muss das auf der Anmeldung vermerken. Sollte es trotzdem doch geschehen, teilen Sie uns das bitte unverzüglich mit.
  9. Versicherung: Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Bei Diebstahl von Wertgegenständen können wir keine Haftung übernehmen.

Frauenfeld, 01.03.2024


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